Mietverwaltung – Wohn- und Geschäftshäuser
Mieterauswahl
in Absprache mit dem Eigentümer; Bonitätsprüfung der Interessenten
Mietverträge
rechtssicher vorbereitet, abgeschlossen und bei Bedarf verlängert
Abnahme und Übergabe
der Wohn- oder Gewerbeeinheiten mit Erstellung von Protokollen
Mietzahlungen
Überwachung des fristgerechten Zahlungseingangs
Anmahnung von Mietrückständen
und außergerichtliche Geltendmachung; bei Bedarf Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Geltendmachung bereits gemahnter Rückstände
Mieterhöhungen
Ermittlung marktgerechter Mieten, Verhandlung und Geltendmachung
Kontenführung
als offenes Fremdgeldkonto auf den Namen des Eigentümers und Anlage der Mietkautionen
Übersichtliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung
gemäß Betriebskostenverordnung sowie Ausweis der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß §35 a EStG
Einnahmen-/Überschussrechnung
für den Eigentümer, nach Bedarf monatlich, vierteljährlich oder jährlich
Laufende Information
des Eigentümers über alle relevanten Ereignisse im Objekt
Veranlassung notwendiger Reparaturen
unter Beachtung vereinbarter Kleinreparaturklauseln in Absprache und nach Freigabe durch den Eigentümer bei größeren Maßnahmen
Objektunterlagen
sichere und geordnete Archivierung, datensichere Entsorgung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen